Schriftgröße:
-
+
Diese Seite vorlesen
Ihr Browser unterstützt die Vorlesefunktion nicht.
x
Am Hönig
Bebauungsplan "Am Hönig II"
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Am Hönig II" mit integrierter Grünordnung der Gemeinde Retzstadt
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Der Gemeinderat der Gemeinde Retzstadt hat in seiner Sitzung vom 30.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hönig II" mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes auf den Grundstücken Fl.-Nr. 2958, 2959, 2960, 2961, 2969/13 und Teilflächen der Fl.-Nr. 2954, 2962/1, 3059/2.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom:
Montag, 01.08.2016 bis einschließlich Mittwoch, 31.08.2015
statt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Am Hönig II" mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht zur Grünordnungsplanung kann in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 2. Stock, Zi.-Nr. 22 in 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienststunden
Montags - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 14.30 - 18.30 Uhr
sowie in der Gemeinde Retzstadt, Rathausplatz, in 97282 Retzstadt während der allgemeinen Dienststunden
Montag 14:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 9:30 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen und im Rathaus Retzstadt kann die Bauleitplanung auf der Homepage der Gemeinde Retzstadt eingesehen werden.
Während der Auslage der Planunterlagen besteht Gelegenheit zur Äußerung (zur Niederschrift) und Erörterung. Ferner besteht Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung bis 31.08.2016. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Retzstadt, 29.07.2016
Karl Gerhard
1. Bürgermeister
Folgende Informationen finden Sie in der rechten Randspalte oben:
-Bebauungsplan "Am Hönig II"
-Begründung zum Bebauungsplan "Am Hönig II"
- Umweltbericht zur Grünordnungsplanung "Am Hönig II"

Neubaugebiet "Hönig II" 1. Bauabschnitt
Im Neubaugebiet "Hönig II" werden aktuell noch keine Grundstücke angeboten.
Es laufen die Planungen zur Erlangung der Baureife mit der Erstellung des Bebauungsplanes.
Falls Sie Fragen zum Baugebiet haben, steht Ihnen Herr 1. Bürgermeister Karl Gerhard als Ansprechpartner gerne zur Verfügung (Tel. 09364/80990)